Pferdezuchtverbände in Deutschland: Aufbau, Aufsicht und der Wert der Papiere
Wer ein Fohlen zieht oder ein Pferd kauft, landet früher oder später bei den Papieren. Auf ihnen steht ein Verbandsname, mal Hannoveraner Verband, mal Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg, mal Zuchtverband für deutsche Pferde, mal ein Name, den kaum jemand kennt. Dahinter steht ein System, das sich deutlich von der Hundezucht unterscheidet: Pferdezucht ist in Deutschland durch Gesetze geregelt, und der Staat entscheidet mit, wer ein Zuchtbuch führen darf.
Dieser Beitrag erklärt, wie die Verbände aufgebaut sind, wer wem untergeordnet ist, wer sie kontrolliert und was ein Käufer davon hat.
Pferdezucht ist gesetzlich geregelt
Die Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2016/1012, die sogenannte EU-Tierzuchtverordnung. Sie gilt seit dem 1. November 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. In Deutschland wird sie durch das Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 ergänzt und bewehrt.
Wichtig für das Verständnis: Der Anwendungsbereich umfasst ausschließlich die landwirtschaftlichen Nutztierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Equiden. Das Hauspferd fällt ausdrücklich darunter, der Hund fällt heraus. Genau daraus ergibt sich der große Unterschied zwischen Pferde- und Hundezucht.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat das 2019 in einem Gutachten klar formuliert: Die Pferdezucht ist ausschließlich den tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbänden übertragen. Ein Verein, der ein Zuchtprogramm ohne Anerkennung durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Staatlich anerkannte Zuchtverbände nehmen damit Aufgaben im öffentlichen Interesse wahr. Sie führen ein Zuchtprogramm mit dem Ziel, eine Rasse zu verbessern oder eine gefährdete Rasse zu erhalten, sie führen das Zuchtbuch, und sie stellen die Zuchtbescheinigung aus, also die Urkunde über Identität, Abstammung und Leistung eines Zuchttieres.
Wer einen Zuchtverband anerkennt
Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem der Verband seinen Hauptsitz hat. Der Hauptsitz ist der Sitz, der in der Satzung festgelegt wurde, und er muss in dem Land liegen, in dem sich auch die Geschäftsstelle befindet und in dem der Schwerpunkt der züchterischen Arbeit liegt.
Welche Stelle das konkret ist, hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen ist es die Landwirtschaftskammer, in Niedersachsen das Landwirtschaftsministerium, in anderen Ländern sind es Landesämter oder Landwirtschaftskammern. Genau dort liegen auch die Anträge für die einzelnen Rassen.
Der Ablauf besteht aus zwei Schritten, die gern verwechselt werden:
- Die Anerkennung des Zuchtverbands als solche. Geprüft wird, ob der Verband die Anforderungen aus Artikel 4 Absatz 3 der EU-Tierzuchtverordnung erfüllt, also ausreichend Personal, Einrichtungen, Satzung, Streitschlichtung und fachliche Eignung mitbringt.
- Die Genehmigung jedes einzelnen Zuchtprogramms. Für jede betreute Rasse braucht der Verband eine eigene Genehmigung. Ein Verband mit dreißig Rassen hat also dreißig genehmigte Zuchtprogramme.
Die Behörde darf die Anerkennung befristen, mindestens jedoch auf zwei Jahre. Sie kann Verbänden, die Zuchtprogramme für dieselbe einheimische gefährdete Rasse führen, außerdem aufgeben, zusammenzuarbeiten. Das betrifft in der Praxis die seltenen Kaltblutrassen und alte Landschläge.
Bemerkenswert für viele Pferdeleute ist der Grundsatz, den die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft bei der Einführung des neuen Rechts auf den Punkt brachte: Jeder kann einen Zuchtverband gründen. Es gibt keine staatliche Obergrenze und kein Monopol auf eine Rasse. Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird anerkannt.
Die Reichweite der Anerkennung geht dabei über das eigene Bundesland hinaus. Der ZSSE aus Detern in Niedersachsen etwa wurde am 3. Juli 2013 vom niedersächsischen Ministerium für alle Bundesländer anerkannt und am 25. September 2013 zusätzlich für alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Was ein anerkannter Verband tun darf und muss
Mit der Anerkennung kommen Rechte und Pflichten. Der Verband führt das Zuchtbuch, entscheidet über Eintragungen, führt Körungen und Leistungsprüfungen durch, schätzt Zuchtwerte, kennzeichnet Fohlen und stellt Papiere aus.
Dazu kommen Pflichten gegenüber den Züchtern. Die EU-Tierzuchtverordnung verlangt, dass das Verhältnis zwischen Züchtern und Verband klar geregelt ist. Jeder Züchter im geografischen Gebiet hat ein Recht auf Teilnahme am Zuchtprogramm, und wo eine Mitgliedschaft vorgesehen ist, hat er ein Recht auf Mitgliedschaft. Jeder Verband braucht Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Gleichbehandlung seiner Züchter. Das Diskriminierungsverbot zieht sich durch das gesamte Tierzuchtrecht.
Gerichte haben allerdings entschieden, dass ein Züchter, der einem Verband gar nicht angehört, von diesem Verband keine Zuchtbescheinigung verlangen kann. Die Eintragung in das Zuchtbuch setzt die Mitgliedschaft voraus, soweit die Satzung das so regelt.
Wie ein Zuchtbuch aufgebaut ist
Das Zuchtbuch ist kein einfaches Verzeichnis, sondern gegliedert. Jedes genehmigte Zuchtprogramm beschreibt diese Gliederung im Detail, und sie folgt bei fast allen deutschen Verbänden demselben Aufbau.
Zuchtbuch für Hengste, Hauptabteilung:
- Hengstbuch I für gekörte Hengste mit vollständiger Abstammung und abgelegter Leistungsprüfung
- Hengstbuch II für Hengste, die dem Zuchtziel entsprechen, die Anforderungen des Hengstbuchs I jedoch teilweise erfüllen
- Anhang
- Fohlenbuch
Zuchtbuch für Stuten, Hauptabteilung:
- Stutbuch I, oft Hauptstutbuch genannt
- Stutbuch II
- Anhang
- Fohlenbuch
Dazu kommt die besondere Abteilung mit dem Vorbuch für Hengste und dem Vorbuch für Stuten. Dort landen Pferde, deren Abstammung sich teilweise nachweisen lässt oder die aus anderen Gründen in die Hauptabteilung noch nicht passen, die dem Zuchtziel aber entsprechen.
Diese Gliederung ist der Grund, warum zwei Pferde derselben Rasse völlig verschiedene Papiere haben können. Sie entscheidet außerdem darüber, welche Bescheinigung ein Fohlen bekommt.
Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung
Die Zuchtbescheinigung gibt es in zwei Ausprägungen, und dieser Unterschied ist beim Kauf bares Geld wert.
Ein Abstammungsnachweis wird ausgestellt, wenn beide Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs der Rasse eingetragen sind und die Abstammung damit vollständig belegt ist. Das Pferd gilt als reinrassiges Zuchttier im Sinne des Tierzuchtrechts.
Eine Geburtsbescheinigung erhält ein Fohlen, dessen Eltern diese Voraussetzung nur teilweise erfüllen, etwa weil der Vater in einer Rasse gekört ist, die der mütterliche Verband für sein Programm ausschließt, oder weil ein Elternteil im Vorbuch steht.
Die Folgen zeigen sich oft erst Jahre später. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Stute mit schwedischem Warmblutvater und Trakehner Mutter wurde beim Trakehner Verband eingetragen. Der Verband betreibt Reinzucht, der Vater war für sein Zuchtprogramm zugelassen worden, also gab es eine Geburtsbescheinigung statt eines Abstammungsnachweises. Als die Besitzerin die Stute später bei einem anderen Verband eintragen wollte, kam die Absage, und das Fohlen stand ebenfalls vor dem Problem. Mit einem Abstammungsnachweis wäre die Eintragung in fast jedem anderen deutschen Zuchtverband möglich gewesen.
Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass ein Fohlen ohne Abstammungsnachweis wirtschaftlich weniger wert ist. Der Schaden bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Verkehrswert mit und ohne Papier.
Ursprungszuchtbuch und Filialzuchtbuch: die eigentliche Hierarchie
Viele erwarten eine Hierarchie im Sinne von Bundesverband über Landesverband über Ortsverein. In der Pferdezucht funktioniert die Unterordnung anders, nämlich über die Rasse.
Für jede Rasse gibt es ein Ursprungszuchtbuch. Der Verband, der es führt, legt die Grundsätze der Zucht fest: Zuchtziel, Eintragungsbedingungen, zugelassene Farben, zugelassene Fremdrassen, Leistungsanforderungen. Alle anderen Verbände, die dieselbe Rasse züchten, führen ein Filialzuchtbuch. Für sie gilt: Jedes Verbot und jede Einschränkung aus dem Zuchtprogramm des Ursprungszuchtbuchs ist bindend.
Damit entsteht eine echte Rangordnung, die quer durch die Landesgrenzen läuft:
- Beim Schwarzwälder Kaltblut führt der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg das Ursprungszuchtbuch. Er veröffentlicht die Grundsätze, alle Filialzuchtbuch führenden Verbände werden über Änderungen informiert und sind daran gebunden.
- Beim Deutschen Sportpferd wird das Ursprungszuchtbuch gemeinsam geführt, unter anderem von den Verbänden Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz-Saar, Sachsen-Thüringen und Brandenburg-Anhalt, auf Grundlage eines Vertrags aus dem Jahr 2014.
- Beim Kleinen Deutschen Reitpferd teilen sich sogar elf Verbände das Ursprungszuchtbuch, darunter das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg, der Bayerische Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen, das Pferdestammbuch Weser-Ems und der Zuchtverband für deutsche Pferde.
Liegt das Ursprungszuchtbuch im Ausland, gilt dasselbe Prinzip über die Grenze hinweg. Ein deutscher Verband, der Welsh Ponys, Islandpferde, Friesen oder Shetland Ponys züchtet, richtet sich nach den Vorgaben des Ursprungslandes. Liegt das Ursprungszuchtbuch in einem Drittland außerhalb der EU, wird das deutsche Zuchtprogramm ebenfalls als Filialzuchtbuch genehmigt.
Wie konkret das wird, zeigt ein Vorgang beim Shetland Pony. Die 1998 mit dem Ursprungszuchtbuch abgesprochenen Eintragungsregeln wurden vom Ursprungszuchtbuch später verworfen. Seit 2022 dürfen in Deutschland nur noch solche Ponys als Shetland Ponys eingetragen werden, die selbst und in allen verfügbaren Generationen davor ohne Tigerfärbung und ohne Fremdrasse sind. Alle übrigen gelten als Deutsche Part-Bred Shetland Ponys, und betroffene Ponys mussten rückwirkend umsortiert werden. Ein ausländisches Ursprungszuchtbuch hat damit deutsche Papiere geändert.
Die FN als Dachverband: freiwillig, aber wirkungsvoll
Neben der staatlichen Ebene gibt es die Selbstorganisation der Branche. Dem Bereich Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, deren Internetauftritt inzwischen unter dem Namen Pferdesport Deutschland läuft, sind derzeit 26 Zuchtverbände mit ihren Jungzüchtern sowie zehn Haupt- und Landgestüte angeschlossen.
Dazu kommen die Arbeitsgemeinschaft der Pony- und Kleinpferdezüchter, der Verein Deutscher Hengsthalter, die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde und die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft rund um das Pferd. Der Bereich Zucht selbst ist Mitglied der World Breeding Federation for Sport Horses.
Das zentrale Regelwerk heißt Zuchtverbandsordnung, kurz ZVO, und gilt seit dem 1. Januar 1990. Sie regelt eine einheitliche Umsetzung des Tierzuchtrechts für die FN-Mitgliedszuchtverbände. Rassebezeichnungen wie Deutsches Reitpferd und Deutsches Reitpony sind darin definiert, ebenso die Prämientitel. In Münster einigten sich die Vertreter der Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassen beispielsweise auf eine einheitliche Prämienvergabe mit den Titeln FN-Bundesprämienhengst, Leistungshengst, Prämienhengst und Elitehengst sowie Leistungsstute, Prämienstute und Elitestute. Ausnahmen gelten für Islandpferd, Schwarzwälder und Süddeutsches Kaltblut, Friesenpferd und American Quarter Horse.
Entscheidend ist der Punkt, den viele übersehen: Diese Mitgliedschaft ist freiwillig. Die FN ist ein privatrechtlicher Dachverband, keine Behörde. Ein Zuchtverband kann staatlich vollständig anerkannt sein und trotzdem außerhalb der FN stehen. Für den Sport hat diese Unterscheidung handfeste Folgen, dazu weiter unten mehr.
Die vier Typen von Pferdezuchtverbänden
Wer die Liste der deutschen Verbände sortiert, findet vier Bauarten.
Regionalverbände mit eigener Warmblutrasse. Hannoveraner Verband, Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes, Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes, Springpferdezuchtverband Oldenburg-International, Westfälisches Pferdestammbuch und Rheinisches Pferdestammbuch. Ihr Name ist zugleich Rassename und Markenzeichen, ihre Brandzeichen sind international bekannt.
Landesverbände für alle Rassen des Landes. Pferdezuchtverband Baden-Württemberg, Landesverband Bayerischer Pferdezüchter, Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar, Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen, Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt und Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern. Der bayerische Landesverband betreut zum Beispiel Deutsches Sportpferd, Süddeutsches Kaltblut, Haflinger, Edelbluthaflinger und Rottaler.
Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassenverbände. Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg, Pferdestammbuch Weser-Ems, Verband der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover, Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen, Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen sowie das Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen.
Bundesweite Rasseverbände. Trakehner Verband, Friesenpferde-Zuchtverband, Verband der Züchter und Freunde des Arabischen Pferdes, Zuchtverband für Sportpferde Arabischer Abstammung, Deutsche Quarter Horse Association, Zuchtverband für das Ostfriesische und Alt-Oldenburger Pferd sowie der Zuchtverband für deutsche Pferde.
Das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg als Beispiel
An diesem Verband lässt sich gut zeigen, wie breit ein Pferdestammbuch aufgestellt sein kann.
Gegründet wurde er 1947 als Landesverband der Pony- und Kleinpferdezüchter. Gezüchtet wurden damals vor allem Shetlandponys, Ponys unbekannter Herkunft und Wirtschaftspferde für Kleinbetriebe, in Norddeutschland überwiegend Fjordpferde. Ab Ende der 1960er Jahre kam der Aufbau der Reitponyzucht britischen Ursprungs dazu, ebenso Isländer und Haflinger. 1977 schloss sich der Verband Schleswiger Pferdezuchtvereine an, seitdem trägt der Verband seinen heutigen Namen.
Heute sind über 25 Rassegruppen unter diesem Dach vereint, bei rund 2.400 Züchtern sind etwa 3.800 Zuchtpferde registriert. Die Liste der betreuten Rassen reicht vom American Curly Horse über Camargue, Connemara, Dartmoor, Deutschen Esel, Deutsches Classic Pony, Deutsches Polopferd, Fell Pony, Fjordpferd, Freiberger, Friesenpferd, Haflinger, Hannoversches Kaltblut, Highland Pony, Islandpferd, Knabstrupper, Lewitzer, Lusitano, Mangalarga Marchador, Merens, Morgan Horse, New Forest Pony, Noriker, Rheinisch Deutsches Kaltblut, Schleswiger Kaltblut, Schwarzwälder Kaltblut, Shetland Pony und Tinker bis zu Welsh Ponys und Cobs. Für Schleswiger Kaltblut und Deutsches Polopferd führt der Verband selbst das Ursprungszuchtbuch.
Zwei Zuchtbücher in dieser Liste sind reine Farbzuchten: Palomino und Pinto.
Der Verband erledigt außerdem hoheitsnahe Aufgaben. Die Landeskommission hat ihn mit dem jährlichen Messen der Sportponys bis zum Alter von sieben Jahren beauftragt sowie mit der Kennzeichnung von Pferden ohne oder mit ausländischer Zuchtbescheinigung für die Sportpferdeeintragung bei der FN. Das Landesministerium hat ihn zusätzlich beauftragt, die Equidenpässe für die sonstigen Zucht- und Nutzequiden auszustellen, also für Pferde ohne Zuchtbucheintragung.
Der Zuchtverband für deutsche Pferde
Der ZfdP wurde 1974 gegründet, sitzt in Verden und arbeitet bundesweit statt regional. Er betreut ein breites Spektrum und führt eigene Zuchtbücher unter anderem für Deutsches Pferd, Deutsches Reitpferd, Deutsches Reitpony, Kleines Deutsches Reitpferd, Pinto, Islandpferd, Haflinger, Arabo-Haflinger, Knabstrupper, Welsh Pony, Shetland Pony und Kaltblut.
Sein Grundsatz lautet offen, liberal, fortschrittlich. Hengste, die bei anderen anerkannten Züchtervereinigungen der EU eingetragen sind, sind beim ZfdP anerkennungsfähig, und Farben oder Herkunftsgebiete führen dort zu keinem Ausschluss. Pferde mit Sonderfarben wie Schecken und Tigerschecken stehen im Zuchtbuch gleichberechtigt neben einfarbigen Pferden.
Der ZfdP ist FN-Mitgliedszuchtverband und nominiert eigene Pferde für die Bundeschampionate. Wer diesen Verband für eine Randerscheinung hält, liegt also daneben.
Galopper und Traber laufen getrennt
Zwei Zweige der deutschen Pferdezucht arbeiten vollständig außerhalb der FN-Struktur, obwohl sie nach demselben Tierzuchtrecht anerkannt sind.
Für das Englische Vollblut ist das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen zuständig, das unter der Dachmarke Deutscher Galopp auftritt. Es ging 1947 aus dem 1867 gegründeten Union-Club hervor, sitzt in Köln-Weidenpesch und führt das Allgemeine Deutsche Gestütbuch für Vollblut. Trotz des behördlich klingenden Namens ist es ein privatrechtlicher Verein, dessen Zuständigkeit auf bundesgesetzlicher Regelung beruht.
Das Zuchtprogramm hat eine Besonderheit, die es sonst nirgends gibt: Ein Vollblut muss aus einem natürlichen Deckakt hervorgehen und von der Stute ausgetragen werden, in deren Reproduktionstrakt es gezeugt wurde. Fohlen aus künstlicher Besamung, Embryotransfer oder Klonen dürfen in kein von der Internationalen Gestütbuchkommission anerkanntes Vollblut-Gestütbuch eingetragen werden. Jeder Züchter führt außerdem ein Stallstutbuch, das er Beauftragten des Verbands und der zuständigen Überwachungsbehörde auf Aufforderung vorlegen muss.
Für den Deutschen Traber ist der Hauptverband für Traberzucht zuständig, nach dem Tierzuchtgesetz von der zuständigen Landesbehörde anerkannt. Er führt das Traber-Gestüt-Buch mit rund 10.000 Pferden, erlässt Zuchtbuchordnung und Trabrennordnung und beaufsichtigt die Rennveranstalter, die er mit der Durchführung der Leistungsprüfungen beauftragt. Eine dokumentierte Zuchtbuchführung besteht in der deutschen Traberzucht seit 1896.
Farbzuchten: Zuchtbuch nach Farbe statt nach Rasse
Die Frage, ob Farbzuchten offizielle Zuchtverbände haben, lässt sich klar beantworten: ja. Die Farbe darf ein Zuchtziel sein, solange das Zuchtprogramm genehmigt ist.
Pinto steht dabei für gescheckte Pferde quer durch die Rassen, also für Araberschecken, Reitpferdeschecken, Kaltblutschecken und Ponyschecken. Die Zuchtprogramme für Pinto und Tinker werden von den der FN angeschlossenen Zuchtverbänden gemeinsam als Ursprungszuchtbücher geführt, ebenso wie die Programme für Rheinisch Deutsches Kaltblut, Deutsches Reitpony, Edelbluthaflinger, Kleines Deutsches Reitpferd, Deutsches Part Bred Shetland Pony, Deutsches Classic Pony und Paso Pferd.
Der bekannteste Spezialist für dieses Feld ist der Zuchtverband für Schecken- und Spezialrassen in Europa, kurz ZSSE, mit Sitz in Detern. Er betreut vorwiegend Rassen, die als Freizeitpferde ihre Liebhaber finden, und führt genehmigte Zuchtprogramme unter anderem für Pinto, Irish Cob, Irish Cob Crossbred, Lewitzer, Europäisches Appaloosa Pony, Europäischer Tigerschecke, Deutsches Pinto Barockpferd, Europäisches Westernpferd, Drum Horse, Knabstrupper, Shetland Pony, Deutsches Partbred Shetland Pony, Friesenpferd, Quarter Pony, Brabanter, Black and White Frisian und Palomino.
Beim Irish Cob führt der ZSSE das Tochterstutbuch der irischen Irish Cob Society, das seit 1998 besteht. Für den Deutschen Pinto Barockschecken beschreibt das Zuchtprogramm die erwünschten sekundären Merkmale bis ins Detail, von der Melierung über gefleckte Lidränder bis zu vertikal gestreiften Hufen.
Für die Zucht bedeutet ein solcher Verband, dass ein Pferd mit Sonderfarbe eine vollwertige Zuchtbescheinigung bekommt. Für den Sport bedeutet es etwas anderes, weil der ZSSE kein FN-Mitgliedszuchtverband ist.
Ähnlich gelagert ist der Paint Horse Club Germany, der in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist und dort neben Westfälischem Pferdestammbuch, Rheinischem Pferdestammbuch, Deutschem Galopp und dem Zuchtverband für Senner Pferde in der Liste der anerkannten Verbände steht.
Gibt es bei Pferden Dissidenzvereine wie bei Hunden?
Bei Hunden beschreibt Dissidenz die Vereine außerhalb von FCI und VDH. Dort besteht pro Land genau ein von der FCI anerkannter Dachverband, der sämtliche Rassevereine betreut. Wer außerhalb züchtet, stellt Ahnentafeln aus, die innerhalb des FCI-Systems keine Geltung haben. Das ist ein privatrechtliches Monopol.
Bei Pferden fehlt dieses Monopol, weil der Staat anerkennt und weil das Tierzuchtrecht mehrere Verbände für dieselbe Rasse ausdrücklich zulässt. Der Wettbewerb ist gewollt, und das Diskriminierungsverbot schützt Züchter davor, wegen ihres Verbandes benachteiligt zu werden.
Statt zwei Lagern gibt es deshalb drei Gruppen.
Gruppe eins: staatlich anerkannt und FN-Mitglied. Diese 26 Verbände bieten das volle Paket, von der Zuchtbescheinigung über die einheitliche Prämienvergabe bis zur Nominierung für die Bundeschampionate.
Gruppe zwei: staatlich anerkannt, außerhalb der FN. Dazu zählen der ZSSE, der Paint Horse Club Germany und weitere spezialisierte Verbände. Ihre Papiere sind vollwertige Zuchtbescheinigungen im Sinne des Tierzuchtrechts, EU-weit gültig und für Zucht, Verkauf und Export tauglich. Im FN-Turniersport landen ihre Pferde jedoch in einer anderen Liste, und für die Bundeschampionate fehlt der nominierende Mitgliedsverband.
Gruppe drei: Vereine ohne Anerkennung. Sie dürfen kein Zuchtbuch im Sinne des Tierzuchtrechts führen und keine Zuchtbescheinigung ausstellen. Was sie ausgeben, ist eine Vereinsurkunde, ein Register-Zertifikat oder ein Abstammungspapier eigener Machart. Rechtlich ist das etwas anderes als eine Zuchtbescheinigung. Die Deutsche Quarter Horse Association formuliert es deutlich: Das amerikanische Certificate of Registration der AQHA gilt bei ihr als Eigentumsurkunde, nicht als Zuchtbescheinigung, denn nach der europäischen Tierzuchtverordnung ist die Zuchtbescheinigung der einzig gültige Abstammungsnachweis eines reinrassigen Pferdes.
Eine vierte Konstellation sieht nach Dissidenz aus, ist aber völlig legal: ausländische Zuchtverbände, die nach Artikel 12 der EU-Tierzuchtverordnung mit Zustimmung in Deutschland tätig werden. Sie sind im Herkunftsland anerkannt und dürfen ihr Zuchtprogramm hier durchführen. Sie müssen dabei melden, bei wie vielen Zuchttieren das Programm in Deutschland läuft, innerhalb von zwölf Monaten nach der Zustimmung und danach jährlich zum 31. Dezember.
Der deutsche Ausdruck Dissidenz trifft bei Pferden also nur auf Gruppe drei zu, und selbst dort passt er schief, weil es keinen privaten Monopolisten gibt, von dem man abweichen könnte. Wer bei Pferden von einem Dissidenzverband spricht, meint in aller Regel einen Verein ohne staatliche Anerkennung.
Wie die Kontrolle tatsächlich abläuft
Die Aufsicht liegt bei den Ländern. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung des Tierzuchtgesetzes richtet sich nach Landesrecht, geprüft wird von derselben Ebene, die auch anerkannt hat.
Kontrolliert wird auf mehreren Wegen.
Vor der Anerkennung. Die Behörde prüft Satzung, Personal, Einrichtungen und Fachkunde. Soweit es für die Entscheidung nötig ist, kann sie nach Anhörung des Antragstellers und auf dessen Kosten Gutachten einholen.
Bei jedem Zuchtprogramm. Zuchtziel, Zuchtbuchgliederung, Eintragungsbedingungen, Leistungsprüfungen und Abstammungssicherung stehen im genehmigten Programm. Änderungen brauchen eine neue Genehmigung.
Über die Landesgrenze hinweg. Umfasst das geografische Gebiet eines Zuchtprogramms auch das Gebiet eines anderen Bundeslandes, unterrichtet die zuständige Behörde die dortige Behörde und übersendet die Antragsunterlagen. Diese kann innerhalb von 60 Tagen Bemerkungen abgeben.
Laufend. Die Verbände führen Aufzeichnungen, die sie auf Aufforderung vorlegen. Die Zuchtbuchführung unterliegt festen Anforderungen: Rasse, Geschlecht, Name, Lebensnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Farbe und Abzeichen, Kennzeichnung durch Transponder und gegebenenfalls Brand, Abteilung und Klasse des Zuchtbuchs, Züchter, Eigentümer sowie Angaben zu den genetischen Eltern und mindestens vier weiteren Vorfahrengenerationen.
Über die Ursprungszuchtbücher. Filialzuchtbücher werden über Änderungen der Grundsätze schriftlich informiert und sind daran gebunden. Die jeweils aktuellen Grundsätze werden veröffentlicht.
Über die Öffentlichkeit. Artikel 7 der EU-Tierzuchtverordnung verpflichtet die Behörden, Listen der anerkannten Zuchtverbände und ihrer genehmigten Zuchtprogramme zu veröffentlichen. In Deutschland sind diese Listen in der Datenbank TGRDEU einsehbar, dazu kommen die Listen der Länder und die Liste der Verbände aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die hier tätig sind.
Als Sanktionen stehen Befristung, Auflagen, Widerruf der Anerkennung und Bußgelder zur Verfügung. Führt ein Verband ein Zuchtprogramm ohne Anerkennung durch, greift die Bußgeldvorschrift des Tierzuchtgesetzes.
Zusätzlich zur staatlichen Aufsicht kontrollieren sich die FN-Mitgliedsverbände über die Zuchtverbandsordnung gegenseitig. Diese Selbstkontrolle ersetzt die staatliche Aufsicht nicht, sie kommt obendrauf.
Papiere richtig lesen
Ein Pferd bringt bis zu vier Dokumente mit, die gern durcheinandergeraten.
Der Equidenpass. Pflicht für jedes Pferd, Pony und jeden Esel, unabhängig von der Nutzung. Dazu kommt die Kennzeichnung durch einen Transponder. Bei einem deutsch gezogenen Fohlen stellt der Zuchtverband den Pass aus, bei dem die Mutter eingetragen ist. Für Pferde ohne Zuchtbucheintragung übernimmt das die passausgebende Stelle des Bundeslandes, in Niedersachsen und Bremen beispielsweise die vit, in Nordrhein-Westfalen die FN, in Schleswig-Holstein das Pferdestammbuch im Auftrag des Ministeriums. Der Pass allein sagt über die Abstammung wenig aus.
Die Zuchtbescheinigung. Sie wird heute meist in den Equidenpass integriert und trägt den Vermerk Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung. Diese Urkunde stellt ausschließlich ein anerkannter Zuchtverband aus.
Die Eigentumsurkunde. Sie wird mit identischer Lebensnummer zusätzlich ausgestellt. Wichtig zu wissen: Wer die Eigentumsurkunde besitzt, ist damit noch kein Eigentümer. Bei Streit gilt die Vermutung des § 1006 BGB, dass der Besitzer des Tieres auch dessen Eigentümer ist.
Die Turnierpferdeeintragung bei der FN. Nötig für Leistungsprüfungen nach LPO, für Wettbewerbe nach WBO entfällt sie.
Das Eigentum an Pass und Zuchtbescheinigung verbleibt beim ausstellenden Verband. Beim Verkauf gehören beide Dokumente zum Pferd und sind dem Käufer auszuhändigen, nach dem Tod des Pferdes wandert der Pass innerhalb von 30 Tagen zurück an die Ausstellungsstelle. Ein Pensionsbetrieb darf an diesen Papieren kein Pfandrecht ausüben, auch bei offenen Rechnungen des Voreigentümers.
Turniersport: die drei Listen
Für den Start in Leistungsprüfungen nach LPO teilt die FN die Pferde in drei Listen ein.
Liste I: Deutsches Reitpferd und Deutsches Reitpony. Voraussetzung ist ein Equidenpass mit integrierter Zuchtbescheinigung beziehungsweise ein Abstammungsnachweis einer Züchtervereinigung, die der FN, dem Direktorium für Vollblutzucht und Rennen oder dem Hauptverband für Traberzucht angeschlossen ist oder einer der staatlichen Pferdezuchtorganisationen der ehemaligen DDR angeschlossen war.
Liste II: andere deutsche Pferde und Ponys. Hier landen Pferde mit deutscher Zuchtbescheinigung aus Verbänden, die außerhalb dieser Anschlüsse stehen.
Liste III: übrige Pferde und Ponys. Ausländische Pferde sowie Pferde ohne anerkannte oder bekannte Abstammung. Diese Eintragung kostet deutlich mehr.
Für den normalen Turnieralltag ist die Liste zweitrangig. Ein Pferd aus Liste II oder III darf Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren gehen, bis hinauf in die schweren Klassen.
Bundeschampionate: hier entscheidet die Verbandszugehörigkeit
Bei den Bundeschampionaten in Warendorf sieht es anders aus, und das ist der Punkt, an dem sich die Frage nach den Papieren zuspitzt.
Teilnahmeberechtigt sind Deutsche Reitpferde beziehungsweise Deutsche Reitponys gemäß der ZVO des Bereichs Zucht der FN und gemäß Liste I der LPO. Bei den Reitponys muss in der Zuchtbescheinigung ausdrücklich die Rasse Deutsches Reitpony vermerkt sein.
Bei den drei- und vierjährigen Pferden kommt eine zweite Hürde dazu. Diese Pferde qualifizieren sich über kein Turnier, sondern werden von ihrem Zuchtverband benannt. Die Information, wer nennen darf, erfolgt ausschließlich durch die FN-Mitgliedszuchtverbände, und zwar nach einem Schlüssel, der sich an der Zahl der eingetragenen Stuten orientiert. Genannt werden dürfen nur Pferde, die eine zum Zuchtbuch gehörige Lebensnummer, den Fohlenbrand oder eine andere aktive Kennzeichnungsmethode des nennenden FN-Mitgliedszuchtverbands tragen, und dieser Verband muss das Zuchtbuch der Rasse führen oder geführt haben.
Für ein Pferd aus einem anerkannten Verband außerhalb der FN bleibt dieser Weg damit verschlossen. Das liegt nicht am Tierzuchtrecht, sondern an der Ausschreibung einer privaten Veranstaltung.
Bei den fünf- bis siebenjährigen Pferden führt der Weg über errittene Qualifikationen, die Zugehörigkeit zu Liste I bleibt Voraussetzung.
Was ein Pferd aus einem kleineren Verband bedeutet
Angenommen, du kaufst ein Pferd, dessen Papiere von einem Verband stammen, den du noch nie gehört hast. Der erste Schritt ist immer derselbe: nachsehen, ob der Verband staatlich anerkannt ist. Die Listen sind öffentlich. Danach lässt sich die Lage nüchtern einschätzen.
Das spricht dafür:
- Der Kaufpreis liegt oft niedriger als bei einem Pferd aus einem der großen Verbände, bei vergleichbarer Reitbarkeit.
- Rassen und Farbschläge, die im klassischen Warmblutsystem durchs Raster fallen, finden hier ein Zuhause. Das gilt für Schecken, Tigerschecken, Palominos, Irish Cobs, Drum Horses und viele Kleinpferde.
- Kleine Verbände erhalten seltene Rassen, für die sonst niemand ein Zuchtbuch führen würde. Das Tierzuchtrecht nennt die Erhaltung gefährdeter Rassen ausdrücklich als Ziel.
- Für Freizeitreiten, Wanderreiten, Fahren und den Turniersport bis in die gehobenen Klassen reichen diese Papiere vollständig aus.
- Die Zuchtbescheinigung eines anerkannten Verbands gilt EU-weit. Beim Verkauf ins Ausland zählt sie.
Das spricht dagegen:
- Die Bundeschampionate bleiben außen vor, sobald der Verband außerhalb der FN steht.
- Beim Wiederverkauf reagiert der Markt auf bekannte Verbandsnamen. Ein Hannoveraner Brand öffnet Türen, die sonst geschlossen bleiben.
- Für die Zucht ist die Anschlussfähigkeit entscheidend. Ein Pferd mit Geburtsbescheinigung statt Abstammungsnachweis lässt sich in vielen anderen Verbänden nicht eintragen, und dieses Problem vererbt sich an das nächste Fohlen weiter.
- Kleine Verbände arbeiten mit kleineren Genpools und oft mit schlankeren Gesundheitsauflagen. Ein Blick in das genehmigte Zuchtprogramm zeigt, welche Untersuchungen und Gentests für die Körung verlangt werden.
- Auktionen, Körungen mit großem Publikum und Züchterprämien der etablierten Verbände bleiben den eigenen Mitgliedern vorbehalten.
Hat das Pferd Papiere eines Vereins ohne staatliche Anerkennung, ist die Lage einfacher zu beurteilen: Für Sport und Freizeit ändert sich wenig, für die Zucht steht das Pferd rechtlich wie ein Pferd ohne Abstammungsnachweis da. Der Equidenpass bleibt trotzdem Pflicht und muss von einer zugelassenen passausgebenden Stelle kommen.
Woran du einen sauber arbeitenden Verband erkennst
- Er nennt Anerkennungsdatum und anerkennende Behörde offen auf seiner Internetseite.
- Er stellt seine genehmigten Zuchtprogramme als Dokument zum Nachlesen bereit, mit Zuchtziel, Zuchtbuchgliederung und Leistungsprüfungen.
- Er steht in den öffentlichen Listen der anerkannten Zuchtverbände.
- Er benennt Zuchtleiter, Körkommission und Schiedsgericht mit Namen.
- Er beschreibt, welchen Ursprungszuchtbüchern er folgt und für welche Rassen er selbst das Ursprungszuchtbuch führt.
- Er veröffentlicht eine Gebührenordnung.
Häufige Fragen
Ist jedes Pferd mit Papieren ein Rassepferd?
Das hängt von der Art der Bescheinigung ab. Ein Abstammungsnachweis belegt, dass beide Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs der Rasse eingetragen sind. Eine Geburtsbescheinigung belegt die Abstammung nur teilweise. Beides sind echte Zuchtbescheinigungen, sie haben jedoch verschiedene Folgen für Zucht und Weiterverkauf.
Was ist der Unterschied zwischen Equidenpass und Zuchtbescheinigung?
Der Equidenpass ist ein Identifikationsdokument und für jedes Pferd Pflicht, auch für das Freizeitpferd unbekannter Herkunft. Die Zuchtbescheinigung ist die Urkunde über Abstammung und Leistung und kommt ausschließlich von einem anerkannten Zuchtverband. Bei Zuchtpferden werden beide in einer Mappe zusammengefasst, was die Verwechslung erklärt.
Darf ich mit einem Pferd aus einem kleinen Verband auf Turnier starten?
Ja. Für Leistungsprüfungen nach LPO brauchst du eine Turnierpferdeeintragung, und die gibt es auch für Pferde der Listen II und III. Für die Bundeschampionate gelten dagegen engere Regeln, dort führt der Weg über einen FN-Mitgliedszuchtverband.
Gibt es bei Pferden Dissidenzvereine wie bei Hunden?
In der Form nein. Bei Hunden gibt es pro Land einen einzigen FCI-Dachverband, alles daneben gilt als Dissidenz. Bei Pferden erkennt der Staat an, und mehrere Verbände dürfen dieselbe Rasse betreuen. Es gibt allerdings Vereine, die Papiere ohne staatliche Anerkennung ausgeben. Diese Papiere sind Vereinsurkunden und ersetzen die Zuchtbescheinigung nicht.
Kann ein Pferd nachträglich Papiere bekommen?
Für den Equidenpass gilt das immer, er lässt sich über die passausgebende Stelle des Bundeslandes nachholen. Eine Zuchtbescheinigung setzt dagegen eine belegbare Abstammung voraus. Manche Verbände tragen ältere Pferde über das Vorbuch ein, wenn sie dem Zuchtziel entsprechen, die Nachkommen tragen diesen Status dann weiter.
Wie finde ich heraus, ob ein Verband anerkannt ist?
Die Behörden veröffentlichen die Listen der anerkannten Zuchtverbände und ihrer genehmigten Zuchtprogramme, in Deutschland unter anderem über die Datenbank TGRDEU und über die Seiten der Landwirtschaftskammern und Landesministerien. Dort steht auch, für welche Rassen die Anerkennung gilt.
Was passiert, wenn ein Verband seine Anerkennung verliert?
Die Behörde kann die Anerkennung befristen oder widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt darf der Verband das Zuchtprogramm nicht mehr durchführen und keine Zuchtbescheinigungen mehr ausstellen. Bereits ausgestellte Papiere behalten ihre Gültigkeit für die dokumentierte Abstammung, die laufende Zucht braucht dann einen anderen Verband.
Gehören mir die Papiere meines Pferdes?
Das Eigentum an Equidenpass und Zuchtbescheinigung bleibt beim ausstellenden Verband. Du erhältst Recht und Pflicht, sie zu besitzen. Beim Verkauf gehören sie zum Pferd, nach dem Tod des Pferdes gehen sie zurück an den Aussteller.

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